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   KG, 17.05.2011 - 5 W 92/11   

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https://dejure.org/2011,15792
KG, 17.05.2011 - 5 W 92/11 (https://dejure.org/2011,15792)
KG, Entscheidung vom 17.05.2011 - 5 W 92/11 (https://dejure.org/2011,15792)
KG, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - 5 W 92/11 (https://dejure.org/2011,15792)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 Abs 2 S 1 Nr 1 GVollzKostG, § 3 Abs 2 S 1 Nr 2 GVollzKostG, § 10 Abs 2 S 3 GVollzKostG, Nr 100 Anl GvKostG
    Gerichtsvollzieherkosten: Zustellungsgebühr bei einer Zustellung mehrerer Schriftstücke

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Gebühr für die Zustellung mehrerer Schriftstücke innerhalb eines einheitlichen Auftrags fällt grds. nur einmal an; Bestimmung der Gebühren eines Gerichtsvollziehers bei Zustellung mehrerer Schriftstücke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebühren des Gerichtsvollziehers bei Zustellung mehrerer Schriftstücke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.09.2008 - I ZB 36/07

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über den Kostenansatz des

    Auszug aus KG, 17.05.2011 - 5 W 92/11
    Das Gebot eines effektiven Rechtsschutzes erzwingt vorliegend, die vom Landgericht in der angefochtenen Entscheidung vorgenommene Zulassung einer "Rechtsbeschwerde" (die als solche gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 GVKostG in Verbindung mit § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG nicht statthaft wäre, vgl. BGH, NJW 2003, 70, juris Rn. 3; NJW-RR 2009, 424, TZ.

    4ff.) in die Zulassung einer (allein statthaften) weiteren Beschwerde umzudeuten (vgl. BGH, NJW-RR 2009, 424, TZ. 15).

  • BGH, 01.10.2002 - IX ZB 271/02

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Kostenansatzverfahren

    Auszug aus KG, 17.05.2011 - 5 W 92/11
    Das Gebot eines effektiven Rechtsschutzes erzwingt vorliegend, die vom Landgericht in der angefochtenen Entscheidung vorgenommene Zulassung einer "Rechtsbeschwerde" (die als solche gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 GVKostG in Verbindung mit § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG nicht statthaft wäre, vgl. BGH, NJW 2003, 70, juris Rn. 3; NJW-RR 2009, 424, TZ.
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